Freiheitsaktion

Freiheit statt Überwachung

Wir müssen unsere Freiheit verteidigen! Es begann mit Zensursula und hörte seitdem nicht mehr auf 404 Abgeordnete haben in der Zwischenzeit die anlasslose Vorratsdatenspeicherung beschlossen. In diesem Jahr haben die Abgeordneten des Bundestages die Freigabe der biometrischen Daten beschlossen und die Videoüberwachung. Damit nicht genug sind die Forderungen seit 19.6.2017 die Abschaffung des Postgeheimnisses um das Darknet besser überwachen zu können. Der Politiker der dabei über das Darknet fasselt hat wahrscheinlich keine Ahnung. Dunkel ist es vor allem deswegen, weil es sich aus den öffentlichen DNS-Servern zurückgezogen hat und für den Normalbürger nicht mehr sichtbar ist. Selbstverständlich posten Kriminelle nicht unbedingt die Angebotssuche nach einer illegalen Waffe öffentlich für jedermann sichtbar. Das hat es früher in den freien Zeiten des Internets sogar mal gegeben, aber Felix Somm war einer der ersten Betreiber eines Dienstes in Deutschland, der sich für die Taten seiner Dienstenutzer verantworten musste um schließlich vom Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz freigesprochen zu werden. Davor wurde er als Geschäftsführer von Compuserve durch alle Instanzen verurteilt, etwas kriminelles getan zu haben, er hat aber selbst gar nichts Kriminelles angestellt.

Ähnlich wie das NetzDG heute wurde von einem Betreiber des Usenets gefordert, dafür sorge zu tragen, das nichts illegales in seinem Netz passiert. In dem Fall damals ging es um Kinderpornographie. Der Nächste Schritt von Frau von der Leyen war dann in technisch totaler Unkenntnis das Internet für solche Dinge „abschalten“ zu wollen. Es hätte im Falle vom Usenet noch nicht mal irgendeinen Effekt gehabt. Anonyme Remailer waren auch damals schon sozusagen die ersten Anfänge des Darknets. Hierbei aber nicht nur von Kriminellen benutzt sondern auch von Menschen, die sich anonym Rat suchen wollten. Die nicht in aller Öffentlichkeit meinetwegen mit Hausnummer und Adresse diskutieren wollten, wie man mit einem schlagenden Mann oder Missbrauch oder sonstwas umgeht.

Nachdem aber die Provider mehr und mehr unter Androhung von Strafe verpflichtet wurden, die Daten herauszugeben, wie gesagt Felix Somm war einer der ersten, verlagerte sich die Szene in alternative Netze wie das Tornetzwerk. Hier gibt es keinen offiziellen Diensteanbieter mehr, sondern nur noch den Dienst der Anonymisierung. Webseiten die eine Toradresse haben, sind nicht einbahnfrei einer IP-Adresse zuzuordnen. Onionwebseiten sind aus dem normalen Netz heraus ursprünglich nicht direkt erreichbar gewesen. Aber selbstverständlich sobald Geld geflossen ist, wurde das ganze schwierig. Mit Bitcoin kam dann noch eine Währung hinzu, die auch da die dahinterliegende Person verschleiert. Das macht es für Ermittlungsbehörden natürlich schwierig anhand der Daten im Netz die Täter zu ermitteln. Ist die Straftat aber nur schwer genug wie der Attentäter am Olympiaeinkaufszentrum ginge auch das. Eine generelle Postüberwachung wäre dazu nicht notwendig.

Und nachdem wir jetzt die Vorratsdatenspeicherung haben, die Freigabe der biometrischen Daten und die optoelektronische Überwachung kommt als nächster Schritt die Überwachung der Post. Nicht zu vergessen die Forderung nach Fussfesseln. Jeder aber auch wirklich jeder Anstand gegenüber der Verfassung und Artikel 1 wie auch Artikel 10 Grundgesetz ist in der Zwischenzeit über Bord gegangen.

Briefgeheimnis schützen

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